Eine Garantiezeit für Herstellungs- und Materialfehler ist gültig zwei Jahre ab dem Kaufdatum, sofern das Ladegerät mit einer Quittung oder einem anderen gültigen Kaufnachweis an den Kaufort zurückgegeben wird. Jedes Gerät, das von Dritten (außer bevollmächtigten Vertretern) missbraucht, missbräuchlich verwendet, unsachgemäß behandelt, modifiziert oder repariert wurde, führt zum Erlöschen der Garantie.
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